Gründung des THW und gesetzlicher Auftrag

Das Technische Hilfswerk ist eine Katastrophenschutzorganisation der Bundesrepublik Deutschland und wurde im Jahr 1950 gegründet. Seit 1953 ist das THW als Bundesanstalt dem Bundesministerium des Innern unterstellt.


Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:

1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.

Die Einsatzoptionen des THW umfassen die unterschiedlichsten Bereiche wie z.B.

  • Elektroversorgung
  • Bergen und Retten verschütteter Personen
  • Bekämpfen von Überflutungen und Überschwemmungen
  • Beseitigung von Sturmschäden und Trümmern
  • Ausleuchten von Einsatzstellen


Informationen über weitere Einsatzoptionen und Aufgaben des Technischen Hilfswerkes erhalten Sie auch auf der Internetseite www.thw.de.